Beratung – ASA Sitzungen

Beratung des Arbeitgebers in allen Fragen der Arbeitssicherheit
Begehung der Arbeitsstätten in regelmäßigen Abständen mit anschließender Mängelmeldung
Untersuchung von Arbeitsunfällen und Vorschlagen von Maßnahmen zur Verhütung dieser Arbeitsunfälle
Beratung und Kontrolle hinsichtlich der Benutzung von persönlichen Schutzausrüstungen
Beratung aller im Betrieb Beschäftigten über entsprechendes Verhalten gemäß den Anforderungen der Unfallverhütung
Mitwirkung bei der Organisation von Schulungen für Sicherheitsbeauftragte
Beratung zur Durchführung der Gefährdungs- und Belastungsbeurteilung für alle Arbeitsbereiche
Kontakte mit Berufsgenossenschaften oder staatlichen Aufsichtsämtern sind zeitraubend und enden nicht selten mit weitreichenden Forderungen. Wir nehmen Ihnen diese Termine ab. Gerne übernehmen wir auch die Durchführung und Dokumentation der Gefährdungs- und Belastungsbeurteilung gem. §§ 5 und 6 Arbeitsschutzgesetz.